DrAlzheimer: Mir wurde von der zuständigen Naturschutzbehörde schriftlich mitgeteilt, dass der Biringer Tunnel als FFH-Gebiet „Ehemaliger Eisenbahntunnel bei Biringen“ (6505-306) ausgewiesen ist und ganzjährig als Quartier für die nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützten Fledermausarten Große Hufeisennase, Mopsfledermaus, Wimperfledermaus, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr dient.
Weiterhin heißt es in dem Schreiben:
In den letzten Jahren wurde das Fledermausquartier „Ehemaliger Eisenbahntunnel bei Biringen“ von vielen Menschen aufgesucht, u.a. um den Cache „La Porte de l’Enfer“ ausfindig zu machen. Durch permanente Störungen, wie den verursachten Lärm, das Licht und die Geruchsspuren der dort suchenden Geocacher wird die lokale Fledermaus-Population erheblich beeinträchtigt.
Um eine weitere Störung der unter schutzstehenden Population auszuschließen, wurde nun im Einvernehmen mit dem Eigentümer abgestimmt, dass der ehemalige Eisenbahntunnel durch ein Gitter verschlossen und die Erhaltung der Schutzmaßnahme durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt wird.
gegen jeden der versucht sich dort zum Aufsuchen des Cache Zugang zu verschaffen ordnungsrechtliche Schritte eingeleitet werden.
Der Geocache wird daher mit sofortiger Wirkung endgültig archiviert und entfernt.