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Vorsicht Kamera Mystery Cache

This cache has been archived.

Royal TS: Leider ist die Dose verschwunden und da ich keinen adäquaten Ersatz habe, ist hier Schluss.

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Hidden : 5/8/2016
Difficulty:
2 out of 5
Terrain:
2 out of 5

Size: Size:   small (small)

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Geocache Description:


 


Mit der US-amerikanischen Sendung Candid Camera (ein Wortspiel, da Candid Camera einerseits „Kleinbildkamera“ bedeutet, candid aber auch „offen, ehrlich“ meint) brachte Allen Funt das Format erstmals ins Fernsehen. Chris Howland moderierte ab 1961 mit Vorsicht Kamera – Beobachtungen von und mit Chris Howland als erster in Deutschland eine solche Sendung. In Österreich präsentierte Alfred Böhm ab 1969 Mit versteckter Kamera.

Besonders beliebt ist dieses Format im koreanischen und japanischen Fernsehen, wo bis heute sehr viele Clips angefertigt und gezeigt werden.

Prinzipiell ist das Arrangieren und Filmen von lustigen Situationen erlaubt. Im jeweils geltenden Rechtsraum sind aber bestimmte Typen von Situationen nicht erlaubt oder nicht erwünscht. Zudem sind jeweils bestimmte Situationen nicht möglich, die juristische Bestimmungen tangieren, darunter Belästigung der Allgemeinheit oder solche, die ethischen und religiösen Werten widersprechen. Jedes Land hat hier eigene Bestimmungen, die auch zwischen der Anfertigung der Clips und ihrer Sendung unterscheiden.

In Deutschland ist es aus rechtlichen Gründen untersagt, Personen in potentiell gefährliche, vorgetäuscht gefährliche oder ehrverletzende Situationen zu bringen, selbst wenn diese nachträglich der Videoaufnahme zustimmen. Nicht verboten, aber unerwünscht sind zum Beispiel tief schockierende Situationen oder die fingierte Konfrontation mit makaberen Gegenständen. Bis etwa Ende der 1980er Jahre wurde achtloser Umgang mit Nahrungsmitteln (Schmierereien, Zerstörung) allgemein nicht toleriert. Diese Situationsmerkmale stellen in asiatischen Produktionen aber einen größeren Teil der angefertigten Clips. Auch die Ehrverletzung spielt außerhalb von Deutschland eine größere Rolle bei der Versteckten Kamera.

2015 hob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil des schweizerischen Bundesgerichts von 2008 auf, das keine Rechtfertigung für verdeckte Bild- und Tonaufnahmen bei investigativem Journalismus sah.

Schädigung durch die Streiche

Grundsätzlich ist eine Schädigung der „Opfer“ oder Dritter nicht zulässig. Das Oberlandesgericht München wies 1997 die Klage einer Zeitung ab, die auf ihrer Titelseite über einen durch „Versteckte Kamera“ vorgetäuschten Satelliteneinschlag berichtet hatte. Dieser Bericht musste am Folgetag widerrufen werden. Da dieser Bericht das Ergebnis unzureichender Recherche der Zeitung und nicht primär Ergebnis der Täuschung sei, wies das Gericht die Klage ab.

Persönlichkeitsrecht

Eine Veröffentlichung von heimlich gemachten Aufzeichnungen ohne Zustimmung der Betroffenen verstößt in Deutschland gegen das Persönlichkeitsrecht und ist unzulässig. Zwar kann im konkreten Einzelfall das Informationsinteresse der Allgemeinheit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen durchaus überwiegen, wenn beispielsweise „die Bedeutung der Information für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und die Geltung der Rechtsordnung nach sich zieht“.

In Fällen, in denen die Aufnahmen nicht in der Öffentlichkeit gemacht werden, kann bereits das Anfertigen nach § 201 und 201a StGB strafbar sein. Sofern die Opfer in eine komische oder peinliche Situation gebracht werden, kann auch dies bereits eine unzulässige Persönlichkeitsrechtsverletzung bis hin zu einer nach § 185 StGB strafbaren Beleidigung sein.

 

Quelle: Wikipedia

Wie auch immer,

A-13, B+/-0, C-8, D-12, E+6, F-16

 

die Dose liegt bei N52°01.ABC E8°27.DEF

Additional Hints (No hints available.)